Konrad-Zuse-Schule


Abschlüsse

Abschlüsse in der Sekundarstufe 1

Die Konrad-Zuse-Schule vergibt wie die Gesamtschule in der Sekundarstufe I
verschiedene Abschlüsse

  • den Hauptschulabschluss
  • den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • den mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

 

und zusätzlich eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die hier mit Hilfe von „Faustregeln“ dargestellt werden. Die Entscheidung über den Schulabschluss wird je nach den erreichten Leistungen in den Fächern und Kursen erst im Laufe des 9. und 10. Schuljahres getroffen. Ob ein Abschluss bzw. eine Berechtigung tatsächlich erreicht wird oder nicht, hängt häufig vom einzelnen Notenbild und vor allem von verschiedenen, teilweise komplizierten Ausgleichsregelungen ab, die hier nicht alle ausgeführt werden können.
Genauere Informationen erhält man unter www.schulministerium.nrw.de. Außerdem gibt es für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch die Abteilungsleitung.
Zunächst gilt für alle Abschlüsse die Unterscheidung verschiedener Fächergruppen:
Fächergruppe 1 („Hauptfächer“) und Fächergruppe 2 („Nebenfächer“). Als Faustregel kann man sich merken: In der Fächergruppe 1 darf man sich nur eine Minderleistung erlauben, um den angestrebten Abschluss erreichen zu können. In der Fächergruppe 2 sind unter Umständen mehrere Minderleistungen möglich.

 

1. Hauptschulabschluss nach der 9.Klasse (HA9)

Schülerinnen und Schüler erreichen den HA 9, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Dabei ist die Zugehörigkeit zu Erweiterungsebenen (E-Ebene) oder Grundebene (G-Ebene) unerheblich. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören nur die Fächer Deutsch und Mathematik; hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden. Die Note der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein) bleibt bei der Vergabe des HA9 unberücksichtigt. Mit der Vergabe des Abschlusses ist immer die Versetzung in Klasse 10 verbunden.

 

2. Hauptschulabschluss nach der 10.Klasse (HA10)

Voraussetzung für den HA 10 ist die Zugehörigkeit zu G-Ebenen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik. Schülerinnen und Schüler erreichen den HA10, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt.
Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, der Bereich Naturwissenschaften (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik) und der Bereich Arbeitslehre (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft und Technik); hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden.

 

3. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse (FOR)

Voraussetzung für den FOR ist die Zugehörigkeit zu mindestens zwei E-Ebenen und höchstens zwei G-Ebenen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaft. Schülerinnen und Schüler erreichen den FOR, wenn sie in den E-Ebenen ausreichende Leistungen und in den G-Ebenen befriedigende Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen zwei befriedigende, sonst ausreichende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und der Wahlpflichtbereich I. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine ausreichende Leistung in der G-Ebene oder eine mangelhafte Leistung in der E-Ebene) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

 

4. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FORQ)

Voraussetzung für den FORQ ist die Zugehörigkeit zu mindestens drei E-Ebenen und höchstens einer G-Ebene in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik. Schülerinnen und Schüler erreichen den FORQ, wenn sie in den E-Ebenen befriedigende Leistungen und in der G-Ebene gute Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen befriedigende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und der Wahlpflichtbereich I. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine befriedigende Leistung in der G-Ebene oder eine ausreichende Leistung in der E-Ebene) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

 

Zu besseren Übersicht hier noch einmal die verschiedenen Abschlüsse in Tabellenform:

Abschluss Ebenen Fächergruppe 1 Noten Fächergruppe 2 Noten
HA 9 --- D, M 4 alle übrigen 4
HA 10 G-Ebene D, M, NW, AL 4 alle übrigen 4
FOR 2 x E-Ebene 2 x G-Ebene   D, E, M, NW, WP1

4
3

alle übrigen

4
2 x 3

FORQ 3 x E-Ebene 1 x G-Ebene   D, E, M, NW,  WP1 3
2
alle übrigen 3

 

5. Nachprüfungen

Grundsätzlich sind Nachprüfungen nur möglich, wenn die Verbesserung einer Note in einem Fach mit einer Minderleistung zum angestrebten Abschluss führt.
In der Klasse 10 sind Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wegen der Zentralen Prüfungen in 10 (ZP10) nicht möglich.